Reform des europäischen Asylrechts: Umsetzung hängt vom Handlungswillen einer Landesregierung ab!
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bedarf der Umsetzung in nationales Recht. Dieser Schritt stellt aufgrund der notwendigen Finalisierung bis Juni 2026 „eine erhebliche Herausforderung“[1] für Bund und Länder dar. Ein Teil der Reform ermöglicht neue Möglichkeiten zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern.[2] Die nach geltendem Europarecht vorgesehenen Dublin-Rücküberstellungen