Zur gestrigen Anhörung „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch“ im Sozialausschuss erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Der Wegfall der jetzigen 50 Prozent Fachkräftequote wurde von allen Experten begrüßt. Er bedeutet nicht etwa, dass in Zukunft weniger Fachkräfte eingesetzt werden, sondern eröffnet die Möglichkeit im Verhältnis mehr Pflegehilfs- und Assistenzkräfte einzustellen. Zukünftig soll die Zusammensetzung des Personals durch die Pflegegradverteilung der Pflegebedürftigen ausgerichtet werden, das heißt höhere Pflegegrade erfordern mehr Pflegefachkräfte. Dies ist als positiv zu bewerten!
Das Gesetz sieht allerdings auch vor, dass die pflegerischen Aufgaben zukünftig kompetenz- und qualifikationsorientiert dem Pflegepersonal zugeordnet werden. Pflegefachkräfte sollen den Pflegeprozess mehr steuern und koordinierende Aufgaben übernehmen und Pflegehilfs- und Assistenzkräfte sollen in weniger komplexen Situationen tätig werden. Dies wiederum wurde von den Experten eher kritisch bewertet, da viele Hilfskräfte Berufserfahrung vorweisen können und auch komplexere Aufgaben übernehmen könnten. Ebenso ist es angesichts der Personalknappheit notwendig, dass Pflegefachkräfte weniger komplexe Aufgaben übernehmen. Eine zu starre Aufgabenteilung wird der Realität nicht gerecht. Die Mehrpersonalisierung und die Umstrukturierung zur kompetenzbasierten Einsatzplanung verursachen in der Folge erheblich höhere Kosten, die derzeit durch das Finanzierungssystem der Pflege nicht gedeckt sind!
Ein neues Problem erwächst zudem daraus, welche Ausbildungsanforderungen und -abschlüsse in Zukunft für die Pflegehilfskräfte und Assistenzkräfte gelten sollen. Große Unsicherheit entsteht für Pflegehilfskräfte ohne landesrechtlichen Abschluss, die bisher schon langjährig in der Pflege arbeiten und umfassende Erfahrungen im Pflegealltag erworben haben. Werden diese Pflegehilfskräfte zwecks Gehaltseinstufung zwingend einen Abschluss nachholen müssen? Letztlich ist dann noch die Frage zu klären, wer die zusätzlichen Qualifikationen bezahlen wird und wie die in der Praxis tätigen Kräfte Zeit für die schulische Ausbildung bekommen sollen? Weiterbildungsvorgaben sind flächendeckend nicht umsetzbar. Wenn zum Beispiel Assistenzkräfte nur über das QN1 oder QN2 verfügen und eine Weiterbildung zum QN3 machen müssen, dann reichen die Weiterbildungskapazitäten nicht aus.
Im Fachkräftekatalog wird nun auch die im Jahr 2020 eingeführte generalistische Pflegefachausbildung berücksichtigt. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft ist anspruchsvoll. Die AfD-Fraktion plädiert daher dringend dafür, die nach zwei Jahren vorgesehene Zwischenprüfung aufzuwerten zu einer ersten berufsqualifizierenden Pflegehelferprüfung. Damit verhindert man, dass Auszubildende, die die Abschlussprüfung nicht bestehen, dann gänzlich dem beruflichen Einsatz im Pflegebereich verloren gehen! Wir werden in einer der kommenden Plenarsitzungen einen Antrag hierzu einreichen.“