Zum gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bezüglich der Klage von sieben Gebührenzahlern der GEZ erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dürfte die Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beruhigen. Offenbar reicht es aus, wenn irgendwo zwischen Talkshow, Haltungskommentar und Regierungsnarrativ gelegentlich auch einmal eine andere Meinung auftaucht, damit am Ende von ‚Vielfalt‘ gesprochen werden kann.
Für die Beitragszahler heißt das im Klartext, dass sie weiterzahlen müssen, selbst wenn sie seit Jahren den Eindruck haben, mit ihrem Geld vor allem eine politische Schlagseite zu finanzieren. Denn nach Auffassung des Gerichts wäre erst dann ein Problem erreicht, wenn die Meinungsvielfalt ‚gröblich verfehlt‘ wird. Mit anderen Worten: Ein bisschen Einseitigkeit scheint vollkommen zumutbar zu sein, solange sie ordentlich verpackt und flächendeckend gesendet wird.
Der Verweis auf das ‚breite Gesamtangebot‘ wirkt unfreiwillig komisch. Offenbar genügt es, wenn in irgendeiner Spartensendung um 23.45 Uhr ein konservativer Standpunkt vorkommt, um Ausgewogenheit behaupten zu können. Die Bürger dagegen dürfen Monat für Monat zwangsweise bezahlen – unabhängig davon, ob sie das Angebot überhaupt nutzen oder ihm vertrauen. Dass keine Revision zugelassen wurde, passt leider ins Bild: ‚Bitte weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen!‘. Kritik unerwünscht, Debatte beendet, Beitragspflicht bleibt bestehen.
Für uns reicht es schon lange. Wer den Bürgern zutraut, selbst zu denken, der muss ihnen auch zutrauen, selbst zu entscheiden. Deshalb wollen wir den Medienstaatsvertrag kündigen. Dann könnten die Bürger endlich frei entscheiden, welche Medien sie unterstützen möchten, wem sie ihr Geld geben und auf welchen Kanälen sie sich informieren. Ein revolutionärer Gedanke im Jahr 2026: Dass nicht Staat und Sender, sondern die Bürger selbst bestimmen.“