Windenergie über die Verfassung stellen wird schwerer

Mit Bezug auf die kürzliche Berichterstattung in der WELT und WELT AM SONNTAG zum Gutachten des Rechtswissenschaftlers Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg erklärt die energiepolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Petra Federau:

„Dass Professor Boehme-Neßlers Gutachten zum Schluss kommen soll, dass Robert Habecks Neufassung des Paragrafen 2 EEG verfassungswidrig ist, könnte die Wende in der Energiepolitik einläuten.

Der Zusammenhang, um den es geht, ist, dass unter Habeck als Bundeswirtschaftsminister im genannten Gesetz verankert wurde, dass bei richterlichen Abwägungsfragen für den Ausbau von Windkraft zu entscheiden sei, weil sie angeblich einem ‚überragenden Interesse der Allgemeinheit‘ diene. Nun kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass diese vorab festgelegte Schutzgüterabwägung, bei der erneuerbare Energie als vorrangiger Belang eingebracht werden soll, verfassungswidrig sei.

Wenn sich das bestätigt, könnten juristische Einsprüche gegen den Bau von Windparks nicht mehr verhindert werden. Es ist dringend zu hoffen, dass sich schnell gesellschaftliche Akteure finden, die auf Basis des Gutachtens eine Normenkontrollklage auf den Weg bringen.“

AfD-Fraktion MV

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