Von Amts wegen zu verfolgendes Offizialdelikt: Horst Förster zum Auftritt des Ministers Backhaus auf der MeLa am 12.09.2024

Nach übereinstimmenden Berichten kam es am 12.09.2024 auf der MeLa (Mecklenburgische Landwirtschaftsaustellung) zu einem Disput des Ministers Dr. Till Backhaus mit dem CDU-Abgeordneten Thomas Diener. Dabei soll der Minister anknüpfend an die Kritik des Abgeordneten an dem Gestüt Redefin dem Abgeordneten gedroht haben, wenn er durch Redefin ein Kreuz machen müsse, dann mache er auch ein Kreuz durch den Betrieb des Abgeordneten.

Auf eine entsprechende Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Horst Förster teilte die Landesregierung mit, dass der Minister über die Vorwürfe zum Landgestüt Redefin verärgert gewesen sei, so dass er das Zusammentreffen mit MdL Diener zu einer Klarstellung habe nutzen wollen. Im Gespräch sei es zu keiner Drohung gegen Herrn Diener gekommen. Der Minister habe später noch einmal mit dem Landtagsabgeordneten telefoniert. Dabei habe man vereinbart, zur Sacharbeit zurückzukehren. Hieran halte der Minister fest. Soweit der Landesregierung bekannt, sei bei der Staatsanwaltschaft bislang kein Ermittlungsverfahren gegen den Minister anhängig. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Horst Förster:

„Die Vorwürfe des Abgeordneten Diener lassen, wenn sie zutreffen, den Schluss auf eine zumindest versuchte Nötigung gemäß § 240 StGB zu. Denn dann hätte der Minister den Abgeordneten unter Androhung, dessen landwirtschaftlichen Betriebs zu schließen, genötigt, seine Angriffe gegen das Gestüt zu unterlassen. Die Antwort des Ministers bzw. der Landesregierung ist dünn und der Hinweis auf eine Vereinbarung, zur Sacharbeit zurückzukehren, vielsagend.

Die Landesregierung verkennt, dass es sich bei einer Nötigung um ein Offizialdelikt handelt, das von Amts wegen zu verfolgen ist. Die Nötigung eines Ministers mit Bezug zu seinem Amtsbereich wäre von erheblicher politischer und strafrechtlicher Relevanz. Hier gibt es keine Rückkehr zur Sacharbeit. Hier gilt es aufzuklären und die dabei gewesenen Zeugen zu hören sowie Videomaterial auszuwerten. Denn nur eines scheint sicher. Entweder hat sich der Abgeordnete Diener die Sache ausgedacht oder der Minister sagt die Unwahrheit. 

Bei der offensichtlichen Brisanz des Vorgangs und der Schwere des Vorwurfs ist es nur schwer nachzuvollziehen, dass die Staatsanwaltschaft hier noch keine Ermittlungen aufgenommen hat. Denn so muss der Eindruck entstehen, dass die Prüfung, ob der Minister eine Straftat begangen hat, von den zuständigen Organen zur Kungelei an die dahinterstehenden Parteien abgegeben wird. Die zuständige Staatsanwaltschaft sei deshalb aufgefordert, das Ihrige zu tun.“

AfD-Fraktion MV

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