Zur Debatte im Nordkurier/SVZ um den „Versorgungsfonds des Landes M-V“ erklärt der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Die Staatsfinanzen in Bund, Ländern und Kommunen brechen auch ohne externe Schocks derzeit komplett zusammen.
Laufende Personalausgaben und Zinslasten steigen Jahr für Jahr an. Steigenden Pensionslasten im Haushalt stehen geringste Geburtenraten gegenüber. Ohne Kapital von außen wird das Versorgungssystem immer problematischer. Von daher ist dringend die gesetzliche Bestimmung der Rentabilität zu berücksichtigen, nach passiven Anlagekriterien wie es im Versorgungsfondsgesetz §4 (2)* verankert ist. Eine passive Anlagestrategie heißt, dass man Indizes nachbildet bspw. durch ETFs. Das Portfolio des Fonds wählt aber stark aktiv bunte Einzelanleihen und Einzelaktien aus und hält sich nicht an den Wortlaut des Gesetzes. Statt gesetzlich verankerter passiver Anlagestrategie erfolgt ein aktives Missmanagement.
Nicht nur berühmte Ruhestandsfonds anderer Nationalstaaten – wie etwa in Norwegen – investieren seit Jahrzehnten weniger konservativ und damit sehr erfolgreich. Auch innerhalb Deutschlands ist das beispielsweise in NRW der Fall, wo passiv und weniger konservativ angelegt wird und das bei fast gleichen Rechtsvorschriften. Dabei zeigt sich deutlich, dass Sicherheit und Rendite kein Widerspruch sein müssen. Sicherheitskriterien gibt es dort genauso im Gesetz. Allerdings sind die Anlagerichtlinien daraus anders gestaltet. Denn entscheidend ist eine generelle Diversifikation und nicht eine einseitige Konzentration auf niedrig rentierende Anleihen. Insbesondere bei langfristig-ewigkeitsorientierten Staatsfonds muss man nicht panisch jede potenzielle kurzfristige Schwankung fürchten.
Die AfD-Landtagsfraktion MV fordert daher einen Beirat für den Versorgungsfonds Mecklenburg-Vorpommern. Ministerien, Gewerkschaft, Fraktionsvertreter und Landesrechnungshof sollten dort fachlich diskutieren. Ebenso empfiehlt es sich, dass die Landesrechnungshöfe bundesweit eine Versorgungsfonds-Arbeitsgemeinschaft gründen und prüfen, inwieweit Versorgungssysteme durch Finanzanlagen optimiert werden können.“
*Hinweis an die Redaktion zum Versorgungsfondsgesetz § 4 (2):
Die Mittel sind unter Berücksichtigung der Kernaspekte Nachhaltigkeit, Sicherheit, Rentabilität und Liquidität auf Basis eines passiven Strategieansatzes anzulegen. Das Finanzministerium erlässt Anlagerichtlinien.