Verbot der deutschen Flagge im Landtag: Hausordnung bedarf der Klarstellung

Derzeit wird die Hausordnung des Landtages so interpretiert, dass das öffentliche Zeigen der deutschen Flagge und der Flaggen des Bundeslandes ohne vorherige Genehmigung untersagt ist. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Thore Stein:

„Die Interpretation der Hausordnung, die deutsche Flagge als sogenanntes Demonstrationsmaterial einzustufen, halte ich für sehr befremdlich. Als gewählte Volksvertreter ist man seinem Volk und seiner Nation verpflichtet. Das symbolisiert auch die deutsche Flagge.

Ich halte diese eigenwillige Interpretation der Hausordnung für falsch, da es sich bei der deutschen Nationalflagge weder um Informations- noch um Demonstrationsmaterial handelt. Die Hausordnung des Landtages muss dringen dahingehend überarbeitet werden, dass die Flaggen von Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern im Landtag selbstverständlich jederzeit gezeigt werden dürfen.“

AfD-Fraktion MV

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