Urteil gegen linken Aschenbecher-Werfer: Gewalt darf kein Mittel der Politik sein

Das Amtsgericht Schwerin urteilte heute gegen den Angeklagten aus dem linken Spektrum, der den Abgeordneten der AfD-Fraktion, Martin Schmidt, vor rund anderthalb Jahren in einer Bar tätlich angegriffen hatte.

Der Täter wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, muss die Prozesskosten tragen, 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein spenden. Dazu erklärt der Abgeordnete Martin Schmidt:

„Ich bin erleichtert, dass ein halbwegs faires Urteil gesprochen wurde. Politische Gewalt ist niemals eine Lösung. Nur weil man die Meinung eines anderen nicht teilt, darf man nicht zu Gewalt greifen. In einer Demokratie darf man streiten, auch mal laut werden, diskutieren. Aber die Grenze liegt dort, wo Gewalt gegen Andersdenkende beginnt.“

Dazu ergänzt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:

„Das Urteil setzt ein Zeichen, dass solche Übergriffe nicht ungeahndet bleiben. Wer politische Gegner einschüchtert, greift nicht nur eine Partei, sondern einen Menschen an.

Zudem werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit als Grundlagen eines demokratischen Miteinanders unangefochten bleiben.“

AfD-Fraktion MV

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