Überarbeitung der EU-Nitratrichtlinie – Mineral- und Wirtschaftsdünger gleich behandeln

Zur geplanten Überarbeitung der EU-Nitratrichtlinie erklärt der landwirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens Schulze-Wiehenbrauk:

„Die Europäische Kommission plant eine Überarbeitung der EU-Nitratrichtlinie, die weitreichende Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben könnte. In einem vorläufigen Änderungsentwurf wird vorgeschlagen, die Restriktionen für aufbereiteten organischen Dünger zu lockern, um die Nutzung von Mineraldüngern zu verringern.

Der Vorentwurf sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen aufbereiteter Stickstoff aus separierter Gülle oder Gärresten die bisherige Obergrenze von 170 kg-N pro Hektar überschreiten darf. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Kosten für Landwirte zu senken und die Abhängigkeit von internationalen Düngemittellieferungen zu reduzieren.

Es ist jedoch eine Notwendigkeit, Stickstoff unabhängig von der Düngemittelart gleich zu behandeln. Stickstoff ist Stickstoff, egal ob er aus Mineraldüngern oder aufbereiteten organischen Quellen stammt. Die geplante Anhebung der Stickstoffobergrenze ist ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass die Bauernproteste zumindest einen kleinen Erfolg erzielt haben. Jedoch muss berücksichtig werden, dass nicht alle Betriebe Wirtschaftsdünger zur Verfügung haben.

Dabei ist es längt überfällig, die Nitratrichtlinie zu überarbeiten, um den Herausforderungen der Landwirtschaft gerecht zu werden. Wir müssen das Ziel sauberer Gewässer im Blick behalten, aber gleichzeitig auch praktikable Lösungen finden, die den Bedürfnissen der Landwirte entsprechen.“

AfD-Fraktion MV

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