Trassenpreise: Bund muss Mehrbelastungen für Mecklenburg-Vorpommern vollständig ausgleichen

Zur heutigen Sonderkonferenz der Verkehrsminister zum Umgang mit den Trassenpreisen nach dem EuGH-Urteil vom 19. März 2026 erklärt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Stephan J. Reuken:

„Die Länder bestellen den Regionalverkehr. Sie dürfen aber nicht für Kostensteigerungen haften, die durch den bundespolitischen Finanzierungs- und Regulierungsrahmen der bundeseigenen Schieneninfrastruktur verursacht werden. Der Bund trägt als Eigentümer der Deutschen Bahn und als Gesetzgeber eine besondere Verantwortung. Er darf die Folgen seiner verfehlten Finanzierungsarchitektur nicht auf die Länder, die Aufgabenträger und am Ende die Fahrgäste abwälzen.

Das EuGH-Urteil hat nicht die Trassenentgelte an sich verworfen, sondern die starre gesetzliche Preisbremse für den Schienenpersonennahverkehr. Die Folgen sind inzwischen konkret: Die Bundesnetzagentur hat die Trassenpreise für 2026 neu genehmigt. Der SPNV wird dadurch bundesweit mit rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet; die Entgelte bei DB InfraGO steigen gegenüber der bisherigen Genehmigung um neun Prozent. Für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern gefährdet dies langfristig Takte, Anschlüsse und die Erreichbarkeit ländlicher Räume.

Das unionsrechtliche Entgeltmodell geht von den unmittelbar durch den Zugbetrieb verursachten Kosten aus, erlaubt aber zusätzliche Aufschläge. Deutschland hat daraus ein System entwickelt, in dem auch erhebliche Infrastruktur- und Kapitalkosten über die Trassenpreise finanziert werden. Gerade die Auswirkungen staatlicher Eigenkapitalzuführungen und entsprechender Verzinsungsansprüche zeigen, dass diese Finanzierungsarchitektur grundlegend reformiert werden muss.

Wir fordern eine vollständige und zweckgebundene Kompensation der zusätzlichen Belastungen durch den Bund. Dafür dürfen nicht die bereits eingeplanten Regionalisierungsmittel herangezogen werden, die für bestehende Verkehrsverträge, bessere Anschlüsse, Taktverdichtungen und Reaktivierungsvorhaben benötigt werden. Der Ausgleich muss durch zusätzliche Bundesmittel oder eine entsprechende zusätzliche Aufstockung der Regionalisierungsmittel erfolgen.

Langfristig brauchen wir eine mehrjährige und verlässliche Finanzierung von Erhalt, Erneuerung und Ausbau der Schieneninfrastruktur. Dazu gehören ein verbindlicher Schieneninfrastrukturfonds sowie eine unmittelbar bundeseigene Infrastrukturgesellschaft außerhalb des DB-Konzerns. Eine organisatorische Entflechtung muss allerdings mit einer Reform der Entgeltregulierung und dem Ende kostentreibender Fehlanreize verbunden werden.“

AfD-Fraktion MV

Unsere Verantwortung sind die Bürger! Gemeinsam werden wir stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern. Für unser Land und unsere Kinder!

KONTAKT