Syrien: Das Ende des Assad-Regimes stellt die Frage nach dem Aufenthalt syrischer Islamisten und deren Unterstützer!

Laut NDR feierten gestern circa 1.200 Syrer auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns den Sieg der Islamistengruppe „Hay’at Tahrir al-Scham“ (HTS) über den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad. In Mecklenburg-Vorpommern leben derzeit etwa 10.000 Syrer mit Schutzstatus. Die meisten haben ein Aufenthaltsrecht als Flüchtling oder kraft subsidiären Schutzes. Diese Anspruchsgrundlagen sind nach § 73 Asylgesetz zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:

„Unser geltendes Aufenthaltsrecht sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen das Schutzbedürfnis von Flüchtlingen zu überprüfen ist. Die syrischen Demonstranten auf unseren Straßen haben sich offen zu der islamistischen Machtübernahme in Syrien bekannt, weshalb schon allein deshalb die Frage einer Aufenthaltsbeendigung zu stellen ist. Eine geordnete Rückkehr der Unterstützer des neuen Regimes muss daher auf den Weg gebracht werden. Die Remigration syrischer Islamisten in ihre Heimat ist im dringenden Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts von Mecklenburg-Vorpommern!“

AfD-Fraktion MV

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