Straftäter und Gefährder aus Afghanistan und Syrien: Informationspolitik des Innenministeriums verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig!

Im Sommer begann eine Debatte über die Rückführung von 71 Straftätern und Gefährdern aus Afghanistan und Syrien. Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ist dem Innenministerium aktuell nicht bekannt, ob die Durchsetzung der Ausreisepflicht absehbar überhaupt vollzogen werden kann. Die Beantwortung fällt mit zweimonatiger Verspätung äußerst spärlich aus und hält vermutlich entscheidende Informationen zurück. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:

„Eine große Zahl sehr gefährlicher Personen aus Afghanistan und Syrien laufen auf unseren Straßen herum, die eigentlich abgeschoben werden sollen. So wie es derzeit aussieht, wird daraus nichts – trotz vollmundiger Ankündigungen der Regierung. Es ist unseren Bürgern schwer zu vermitteln, dass selbst Mehrfach- und Intensivtäter eine Rückführung in ihre Heimat nicht ernsthaft zu befürchten haben.

Als Abgeordneter habe ich gemäß Landesverfassung das Recht parlamentarische Anfragen zu stellen und diese ‚nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig‘ von Regierung beantwortet zu bekommen. Nun fällt der Landesregierung aktuell nichts Besseres ein, als mir und dem Parlament zentrale Informationen zu den Straftaten dieser gefährlichen Menschen vermutlich vorzuenthalten. Die Regierung wird Gelegenheit bekommen, diese Vorgehensweise zu korrigieren – einen erneuten Gang vors Verfassungsgericht scheue ich aber ganz sicher nicht!“

AfD-Fraktion MV

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