Strafmündigkeit absenken – eine bittere Notwendigkeit

Nach der Tötung des 14-jährigen Yosefs aus Dormagen durch einen mutmaßlich 12-Jährigen ist die Debatte um eine Absenkung der Strafmündigkeit erneut entbrannt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Diese Tat ist kein Einzelfall. Seit Jahren begehen Minderjährige zunehmend schwere Straftaten, von Körperverletzung über Diebstahl bis hin zu Raub. Auch Städte wie Rostock und Leipzig sind inzwischen betroffen. Dort treiben Jugendbanden ihr Unwesen, deren Anführer teils erst 13 Jahre alt sein sollen.  Der Polizei sind bei tatverdächtigen Kindern faktisch die Hände gebunden. Maßgeblich ist allein der 14. Geburtstag, unabhängig von der individuellen Verantwortungsreife. Das führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten. So etwa in Salzgitter, wo ein 13- und ein 14-Jähriger gemeinsam ein 15-jähriges Mädchen ermordeten. Während der 14-Jährige verurteilt wurde, blieb der 13-Jährige straffrei, obwohl er als Haupttäter galt.

Es geht nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu bringen. Es geht darum, das Jugendstrafrecht früher zur Anwendung zu bringen. Die Mittel der Kinder- und Jugendhilfe reichen in solchen Fällen oft nicht aus. Das Jugendstrafrecht bietet hingegen abgestufte Maßnahmen und prüft stets die individuelle Verantwortungsreife.

Eine Jugendstrafe ist dabei das letzte Mittel. Die Absenkung der Strafmündigkeit ist daher sowohl zum Schutz der Gesellschaft als auch zum Schutz straffälliger Minderjähriger vor einer weiteren kriminellen Verfestigung eine bittere, aber notwendige Konsequenz.“

AfD-Fraktion MV

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