Aus Anlass des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald erklärt der tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul Timm:
„Das Urteil des OVG Greifswald beendete vorerst die Sonntagsöffnungen in touristischen Orten in Mecklenburg-Vorpommern, weil die Verordnung der rot-roten Landesregierung handwerklich miserabel und verfassungsrechtlich unhaltbar war. Das Kabinett Schwesig hat damit seiner langen Kette von Inkompetenzbeweisen eine weitere Perle hinzugefügt.
Für Tourismus und Einzelhandel entsteht damit ein wirtschaftliches Fiasko und für unser Land ein haushoher touristischer Imageschaden. Gerade weil Mecklenburg-Vorpommern ein beliebter Tourismus-Standort ist, dienten die sonntäglichen Öffnungszeiten außerdem dem Teil unserer heimischen Bevölkerung, der unter der Woche im Tourismus arbeitet. Die negativen Folgen für unser Land verdichten sich erst recht angesichts der grenznahen Konkurrenz – denn polnische Händler öffnen teils auch sonntags und verwandeln so ihre preislichen Vorteile.
Die AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern fordert eine gerichtsfeste Novelle des Landenöffnungszeitengesetzes. Die touristische Zukunftsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns ist ein zentraler Punkt unserer parlamentarischen Arbeit und Regierungsagenda. Wenn das Kabinett Schwesig überfordert bleibt, werden wir uns des Gesetzes aus der Regierungsverantwortung heraus annehmen – darauf können sich die Arbeitnehmer in der Tourismusbranche in unserem Land verlassen.“