Sondermüll-Deponie Ihlenberg: Landesregierung gefährdet Entsorgungssicherheit im Norden

Zur Warnung der Wirtschaft vor einer Schließung der Sondermüll-Deponie Ihlenberg Ende 2035 erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

„Die Warnungen der norddeutschen Wirtschaft sind absolut berechtigt. Die Deponie Ihlenberg ist ein zentraler Baustein der Entsorgungssicherheit für hochgefährliche Industrieabfälle im Norden. Dass die Landesregierung dennoch am politisch festgelegten Enddatum 2035 festhält, ohne eine realistische Ersatzlösung vorweisen zu können, ist wirtschaftspolitisch verantwortungslos. Solange es in Norddeutschland keine vergleichbaren Alternativen für Abfälle der Deponieklasse III gibt, muss der Betrieb am Ihlenberg über 2035 hinaus gesichert werden.

Umso unverständlicher ist, dass die Landesregierung ihre Entscheidung maßgeblich auf ein Gutachten gestützt hat, das vom Ehemann von Ministerpräsidentin Schwesig erstellt wurde. Eine solch folgenschwere Entscheidung für Wirtschaft und Entsorgungssicherheit darf nicht auf Grundlage eines offenkundig befangenen und fachlich zweifelhaften Gutachtens getroffen werden.

Die AfD-Fraktion hat im Landtag bereits konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die Entsorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Dazu gehört vor allem, den Betrieb der DK-III-Deponie Ihlenberg über das Jahr 2035 hinaus sicherzustellen und politische Vorgaben zu beenden, die den Weiterbetrieb künstlich einschränken. Gleichzeitig muss sich die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft wieder konsequent auf ihren Kernauftrag konzentrieren – den Betrieb von Entsorgungsanlagen sowie die Rekultivierung und Nachsorge. Spekulative oder branchenfremde Geschäftsmodelle haben bei einem Unternehmen, das für die Entsorgung hochgefährlicher Abfälle verantwortlich ist, nichts zu suchen.

Darüber hinaus müssen die finanziellen Mittel der Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll angelegt werden, statt sie dauerhaft zu ungünstigen Konditionen an das Land zu binden. Und selbstverständlich gilt: Gutachten, auf deren Grundlage so weitreichende Entscheidungen getroffen werden, dürfen ausschließlich von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden.“

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AfD-Fraktion MV

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