Solidaritätszuschlag zunehmend zweckentfremdet: Was bleibt vom ehemaligen Grundgedanken?

Der Bundesfinanzhof hat heute sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verkündet. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Thomas de Jesus Fernandes:

„Juristisch ist das Urteil zu akzeptieren, politisch ist die Bewertung aber eine andere und es ist notwendig, die Frage nach der Steuergerechtigkeit aufzuwerfen. Die ursprüngliche Intention des Bundesfinanzhofes mag es gewesen sein, mit dem Soli strukturelle Probleme, welche sich weiterhin aus der Wiedervereinigung ergeben, bewältigen zu können. Ich aber glaube, dass einmal aufgemachte Steuerquellen nicht zum Versiegen kommen sollen. Aktuell betrachtet, ist der Solidaritätszuschlag wohl eher als ‚Kriegs- & Flüchtlingssoli‘ zu begreifen.

Nicht nur die Kosten für die Bewaffnung der Ukraine steigen, welche die Mehrheit der Bevölkerung ablehnt, sondern auch die Kosten für die Unterbringung von Wirtschafts- & Kriegsflüchtlingen wachsen und müssen hauptsächlich durch den Bund getragen werden. Dabei sind in dieser Rechnung noch nicht einmal die Kosten für die Betreuung & Verwaltung der Flüchtlinge und Einwanderer enthalten. Auch diese Kosten steigen kontinuierlich und müssen von den Kommunen selbst getragen werden.

Bei derart großen Summen, die Scholz u. Co. mit deutschem Steuergeld in den Ukrainekrieg investieren, muss grundsätzlich die Frage nach der politischen Legitimation für einen Soli in der jetzigen Form gestellt werden.“

AfD-Fraktion MV

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