Die Bibliothek des Konservatismus mit ihrem Bestand von rund 35.000 Bänden soll zum kommenden Jahr aus dem sogenannten Gemeinsamen Bibliotheksverband (GBV) ausgeschlossen werden. Somit würde die Einrichtung mit Sitz in Berlin praktisch aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden. Ausgesprochen wurde die Kündigung von der Verbundzentrale (VZG) in Göttingen, die unter der Dienst- und Rechtsaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur steht. Jedoch gehören dem gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) auch die Länder Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern an. Hierzu erklärt der wissenschaftspolitische Sprecher Paul-Joachim Timm:
„Was hier geschieht, ist aus Sicht der Wissenschaftsfreiheit und des Meinungswettbewerbes im höchsten Maße inakzeptabel und bedarf der Aufklärung. Die Kündigung erfolgte grundlos und stellt bislang einen einzigartigen Vorgang dar bei dem sich der Verdacht aufdrängt, dass in Zeiten des politischen Wandels unliebsame Meinungen in Form von Forschungsergebnissen und Publikationen aus der Wahrnehmbarkeit der Wissenschaft und der öffentlichen Debatte ausgeschlossen werden sollen.
Wir wollen daher durch eine von uns gestellte Kleine Anfrage wissen, wie das Wissenschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern sicherstellt, dass diese Entscheidung der VZG die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 3 GG und Artikel 7 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern nicht verletzt. Überhaupt interessiert uns die Haltung der Landesregierung in diesem skandalösen Fall. Für uns gilt, wer in Bibliotheken Zensur betreibt, der ist für einen verantwortlichen Umgang mit Büchern in einer freiheitlichen Gesellschaft ungeeignet.“