Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat der Klage der AfD-Landtagsfraktion MV gegen die Landesregierung stattgegeben und damit die parlamentarischen Informationsrechte gestärkt. Im Verfahren wurde deutlich, dass sich der Verfassungsschutz virtueller Accounts beziehungsweise Bots in sozialen Netzwerken bedient. Dazu erklären der klageführende Abgeordnete Paul Timm und der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Enrico Schult:
„Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes und für die Rechte aller Abgeordneten. Die Landesregierung hat versucht, berechtigte Fragen unter pauschalem Verweis auf Geheimhaltungsinteressen teilweise unbeantwortet zu lassen.
Im Verfahren ist deutlich geworden, dass der Verfassungsschutz virtuelle Accounts beziehungsweise Bots in sozialen Netzwerken einsetzt. Wenn staatliche Behörden unter verdeckter Identität im digitalen Raum agieren, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz und parlamentarischer Kontrolle.
Es darf nicht sein, dass staatliche Stellen mit anonymen oder fingierten Profilen Einfluss auf politische Debatten nehmen oder politische Akteure diskreditieren. Dass das Gerichtsurteil das unmissverständlich klarstellt, ist mir auch als Betroffener wichtig.“, so Paul Timm MdL.
Der Fraktionsvorsitzende Enrico Schult unterstreicht im Namen der Fraktion:
„Gerade gegenüber uns als der stärksten Oppositionsfraktion war das heute klar abgeurteilte Vorgehen mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates unvereinbar.
Das Urteil bekräftigt die hohe Relevanz einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste. Das kontrastiert einmal mehr, dass es inakzeptabel ist, dass die Altparteien unserer Fraktion in dieser Legislaturperiode die Mitwirkung in der Parlamentarischen Kontrollkommission verweigerten. Insbesondere die größte Oppositionsfraktion darf bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes nicht aussen vor gelassen werden. Eine zukünftig angemessene Beteiligung der AfD in der Parlamentarischen Kontrollkommission wäre ein erster wichtiger Schritt, um die verfassungsmässige Kontrolle zu stärken und das Vertrauen in die Arbeit des Verfassungsschutzes wiederherzustellen.
Sobald uns Antworten auf unsere parlamentarischen Nachfragen – Kleine Anfrage – oder ein Statement der Landesregierung vorliegen, werden wir uns dem Thema inhaltlich erneut intensiv widmen.
Das heutige Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die AfD-Landtagsfraktion MV, sondern ein Sieg für die Rechte des Landtages insgesamt und für die demokratische Kontrolle der Nachrichtendienste. Wir werden den Verfassungsschutz auch zukünftig mit den rechtsstaatlich gebotenen Mitteln kritisch begleiten und zur Not in die Schranken weisen.“