Rechtsprechung und Heimreisen von Syrern beenden Schutzanspruch!

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass syrische Staatsangehörige nicht mehr automatisch einen Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland geltend machen können. Im Zuge der juristischen Auseinandersetzung hierüber hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit einer veränderten Situation in Syrien argumentiert. Zudem empfängt laut FAZ (15.09.25) die syrische Regierung ihre Staatsangehörigen auf Deutsch mit den Worten „Willkommen in der Heimat“ und verknüpft dies mit einer notwendigen Rückkehr für den Wiederaufbau des Landes. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:

„Seit dem Ende des Assad-Regimes sind hunderttausende Syrer vor allem aus der Türkei heimgekehrt. Reisen von Syrern aus Deutschland nach Syrien stoßen auf eine begrüßenswerte Willkommenskultur der neuen Regierung, was auch eine Aufforderung zur Heimkehr an syrische Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern ist. Nach zehn Jahren Merkels Kontrollverlust braucht es jetzt eine syrische Migrationswende, die unseren Sozialstaat, unsere Kriminalstatistik und unseren Wohnungsmarkt spürbar entlasten wird!

Die Zeichen verdichten sich stark, dass der von uns vorübergehend gewährte Schutz schon formalrechtlich sein Ende findet. Die notwendige Konsequenz ist eine umfassende Remigration von sich im Land aufhaltenden Syrern. Dieser Schritt kennt das jüngere Fall-Beispiel Bosnien-Herzegowina und liegt damit auch heute im nationalen Interesse. Ich fordere die Landesregierung auf, entsprechende Maßnahmen einzuleiten!“

AfD-Fraktion MV

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