PUA „NSU“: Der Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde des Innenministeriums

Zu den heutigen Zeugenvernehmungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „NSU“ erklärt der AfD-Obmann des Ausschusses, Paul Timm:

„In der heutigen öffentlichen Zeugenvernehmung des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU wurde einmal mehr deutlich, wie staatliche Sozialarbeit und Sicherheitsbehörden versagen. Der heutige Zeuge Andre L. räumte ein, dass es mehrere Anwerbeversuche durch den Verfassungsschutz gab. Er persönlich habe eine Zusammenarbeit abgelehnt. Gleichzeitig sei es allgemein bekannt, dass die damalige Szene von Informanten der Sicherheitsbehörden durchsetzt war, was das extremistische Treiben aber nicht einzudämmen vermochte.

Da stellt sich die Frage, wie wirksam das Handeln der Sicherheitsbehörden ist: V-Leute, die aus dem Ruder laufen, sind kein wirksames Mittel zum Eindämmen der Szeneaktivitäten. Ich frage mich, ob Szeneaktivitäten staatlicherseits vielleicht sogar gesteuert wurden und ob Straftaten mit Wissen der Sicherheitsbehörden stattfanden. Der öffentlich bekannte V-Mann Martin war an mindestens vier Straftaten beteiligt, unter anderem an einem ausländerfeindlichen Brandanschlag auf eine Pizzeria in Grevesmühlen. Dieser Brandanschlag ist wohl in die Polizeistatistik als politisch rechts motiviert eingegangen. Das wirft die Frage auf, wie aussagekräftig diese Statistik tatsächlich war und ist oder etwa durch staatlich gelenkte Straftaten ‚aufgewertet‘ wird.

Bemerkenswert ist es auch, dass der Landtagsabgeordnete Ralf Mucha während seiner Tätigkeit als Sozialarbeiter im berüchtigten Jugendclub ‚Max‘ lediglich Bier und andere Getränke an offensichtlich rechte Szenegänger ausgeschenkt hat. Einen Versuch, verhaltensändernd oder positiv auf die damals noch jungen ‚Rechten‘ einzuwirken, habe es auf Nachfrage nicht gegeben. Wäre das nicht die Aufgabe aktiver Sozialarbeit, gerade in der wilden Nachwendezeit, gewesen? Was hätte alles verhindert werden können, hätten Sozialarbeiter damals zielgerichtet versucht, den jungen Menschen zu helfen und eine Perspektive zuweisen oder Ihnen einen Ausweg aus der Szene aufzuzeigen?

Ein Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde berichtete von einem sogenannten Weisungspunkt. Im Juli 1996 soll es eine Ministerweisung gegeben haben, V-Leute aggressiver und risikobereiter zu werben. Die Formulierung wurde im Laufe der Vernehmung noch etwas angepasst auf eine ‚offensivere‘ Werbung, der Feststellung, dass der Verfassungsschutz eine weisungsgebundene Behörde ist widersprach der Zeuge jedoch ausdrücklich nicht. Da drängt sich mir die Frage auf: Welche Weisungen und Zielvorgaben sind aktuell im Umlauf?“

Redaktioneller Hinweis:

Berichterstattung über Anschlag auf Pizzeria: https://www.welt.de/print-welt/article385754/War-V-Mann-unter-Brandstiftern.html

AfD-Fraktion MV

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