Politikerbeleidigung: Sonderrechte für politische Klasse überflüssig

In den Jahren 2022 bis 2024 hat in rund 90 Fällen ein Mitglied der Landesregierung in seiner Funktion eine Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede gestellt. Darunter befinden sich 3 Fälle, in denen aufgrund §188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) Anzeige erstattet wurde. Dies ergab die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:

„Der §188 StGB wirkt wie ein Relikt vergangener Zeiten und erinnert an das Konzept der Majestätsbeleidigung. Politiker müssen Kritik aushalten können, ohne sich auf Sonderrechte zu berufen, die sie vor der freien Meinungsäußerung der Bürger schützen. Die niedrige Anzahl von nur drei Fällen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass dieser Paragraf überflüssig ist und der für alle Bürger geltende §185 ohnehin ausreicht. Die AfD setzt sich daher für die Abschaffung des §188 ein – für echte Meinungsfreiheit ohne Sonderrechte für die politische Klasse.“

Redaktioneller Hinweis:

Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/63448/8_4460_strafanzeigen_durch_mitglieder_der_landesregierung#navpanes=0

AfD-Fraktion MV

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