Die Antworten der Landesregierung auf zwei Kleine Anfragen* zu Patientensicherheit, Anerkennungsverfahren, Haftung und staatliche Verantwortung bei der Beschäftigung ausländischer Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern offenbaren einen alarmierenden Befund.
Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Thomas de Jesus Fernandes:
„Schwarz auf weiß wird hier bestätigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern Ärzte mit befristeter Berufserlaubnis ohne festgestellte Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung, ohne Einsatzbeschränkungen, ohne verbindliche Aufsichtsstandards und ohne statistische Kontrolle im Klinikalltag eingesetzt werden – einschließlich Intensivstationen und Notaufnahmen.
Es existieren keine landesrechtlichen Vorgaben zur Einsatzpraxis, keine Mindeststandards für Aufsicht und keine zentrale Erfassung von Fachsprachen-, Kenntnis- oder Gleichwertigkeitsprüfungen. Durchfallquoten, Wiederholungen oder Verlängerungen trotz nicht bestandener Prüfungen werden nicht erfasst. Die Aufsicht liegt ausgerechnet bei den Kliniken selbst – also genau dort, wo der Personaldruck am größten ist. Das ist kein Kontrollsystem, sondern ein institutionalisierter Interessenkonflikt.
Gleichzeitig wird behauptet, damit werde das staatliche Schutzgebot gegenüber Patienten gewahrt. Das ist eine Behauptung ohne Datengrundlage. Denn zu Behandlungsfehlern, Zwischenfällen, staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Beschwerden oder berufsrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Qualifikationsherkunft liegen ‚keine Erkenntnisse‘ vor. Aber nur, weil diese Daten gar nicht erst erhoben werden.
Rot-Rot weiß nicht, ob es Probleme gibt, und verkauft genau dieses Nichtwissen als Patientenschutz.
Ein gravierender Befund ist die haftungsrechtliche Dimension. Auf die Frage, wer Verantwortung trägt, wenn trotz unzureichender Qualifikation eine Berufserlaubnis erteilt wird und Patienten zu Schaden kommen, verweist die Landesregierung auf Ärzte, Kliniken, Kammern und sogar die Polizei. Gleichzeitig will die Landesregierung die Anerkennungsverfahren weiter beschleunigen und die Weiterbildungszeit verkürzen – ohne jede Datengrundlage, um die Auswirkungen dieser Praxis auf die Patientensicherheit bewerten zu können. Im Klartext wird hier ein System beschleunigt, dessen Risiken man nicht einmal misst.
Wer nicht misst, kann nichts feststellen. Und wer nichts feststellt, muss nichts ändern. Dieses Prinzip ist zur Verwaltungsdoktrin erhoben worden.
Es ist überfällig, verbindliche landesrechtliche Einsatz- und Aufsichtsstandards festzulegen, den Einsatz von Ärzten mit befristeter Berufserlaubnis in hochsensiblen Bereichen klar zu reglementieren und die Aufsicht aus dem alleinigen Verantwortungsbereich der Kliniken herauszulösen.“
*Drucksachennummern 08/6154 und 08/6155.