Novellierung KiföG: Prüfrechte für Kommunen zu gering

Zum neuen Kindertagesförderungsgesetz erklärt der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult:

„Wir begrüßen den veränderten Betreuungsschlüssel, mahnen jedoch an, dass die Prüfrechte der Kommunen bei dem immensen Mitteleinsatz zu gering sind. Während der Expertenanhörungen zum KiföG wurde genau dies beklagt:

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, so die Kommunalvertreter, haben weniger Prüf- bzw. weniger Einsichtsrechte in die Transparenz der Ausgaben als die Gewerbeaufsicht.

Je mehr ein System jedoch aus öffentlichen Kassen finanziert wird, um so mehr Transparenz muss gewährleistet sein. Wenn Land und Kommunen in Vollkostenfinanzierung jährlich insgesamt über 770 Millionen Euro ausgeben, sollten sie genaustens prüfen können, was mit diesen öffentlichen Geldern geschieht. Diese Prüfrechte wären in einem Landesrahmenvertrag festzuschreiben. Sie sind aber im aktuellen KiföG-Entwurf nicht vorgesehen; daher werden wir sie im Gesetzgebungsverfahren einfordern.“

AfD-Fraktion MV

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