In der heutigen öffentlichen Anhörung der 115. Sitzung des Sozialausschusses wurden Experten zum Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung zur Änderung des Heilberufsgesetzes M-V und weiterer gesundheitsrechtlicher Vorschriften angehört.
Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Thomas de Jesus Fernandes:
„Dieser Gesetzentwurf ist kein Missverständnis und kein handwerklicher Ausrutscher. Er ist Ausdruck einer politischen Haltung, die das Prinzip von echter Qualität bewusst zurückstellt, um eigenes Regierungsversagen zu kaschieren. Genau deshalb muss man die Dinge klar benennen. Sozialministerin Drese legt einen Entwurf vor, der grundlegende bundesrechtliche Vorgaben missachtet, die Realitäten der Praxis ignoriert und die Behandlungsqualität leichtfertig aufs Spiel setzt.
Der erste schwere Fehler ist, dass die Weiterbildungszeit für niedergelassene Hausärzte landesrechtlich auf drei Jahre begrenzt werden soll. Das steht im offenen Widerspruch zu den bundesrechtlich verbindlichen Vorgaben einer Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin von fünf Jahren. Wer ernsthaft glaubt, man könne mit einem Federstrich Landesrecht über Bundesrecht stellen, zeigt erschreckende Unkenntnis der Rechtslage – oder bewusste Ignoranz. Beides ist für eine Gesundheitsministerin inakzeptabel.
Besonders gravierend ist dabei, dass dieser Regelungsansatz faktisch dazu führt, dass auslandsstudierte Ärzte nach lediglich drei Jahren Fortbildung eine Zulassung erhalten sollen. Das kommt einer Inlandsdiskriminierung gleich und ist keine Anerkennung von Leistung, sondern eine klare Benachteiligung der eigenen Absolventen.
Der zweite schwere Fehler ist eine funktionierende und gut etablierte Regelung zur Leichenschau zurückzudrehen. Notärzten soll im Zuge der Änderung des Bestattungsgesetzes die Leichenschau ermöglicht werden. Alle Anzuhörenden aus der Praxis haben übereinstimmend erklärt, dass dieses Modell nicht zielführend ist. Notärzte sind für die akute Lebensrettung da, nicht für zeitaufwendige und rechtlich hoch sensible Leichenschauen.
Dass die Ministerin diese klaren Warnungen aus der Praxis ignoriert, ist bezeichnend für den gesamten Entwurf. Eine Ministerin, die solche grundlegenden Fehler nicht erkennt oder nicht ernst nimmt, fällt in der Pflichtprüfung durch.“