Neues Sparkassengesetz: Novellierungsgelegenheit bleibt ungenutzt

Heute stellte der Landesfinanzminister Dr. Heiko Geue den neuen Entwurf des Sparkassengesetzes vor. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

„Es ist anzuerkennen, dass die Landesregierung der Forderung der AfD-Fraktion nachkommt, den Vergütungstransparenzbericht umfangreicher zu gestalten. Wer in öffentlichen Schlüsselpositionen beschäftigt ist, der sollte auch transparent seine Gehälter, Honorare und Boni offenlegen müssen. Auch Abgabenzahler haben ein Recht darauf zu erfahren, was bspw. Abgeordnete, Minister, ÖRR-Spitzenpersonal oder eben Sparkassenvorstände verdienen und wer sie sonst noch so bezahlt. Die Transparenz sollte aber auch für die Verwaltungsräte der Sparkassen gelten. Die Bürger müssen auch erfahren, was Oberbürgermeister oder Landräte an zusätzlichen Einnahmen durch Sitzungen generieren.

Soll-Vorschriften für eine Frauenquote und eine Ausweitung der Finanzierung der sogenannten Energiewende sind allerdings riskante Ideologieprojekte. Personal muss nach Qualifikation und Investition nach Rendite-Risiko-Abschätzung ausgewählt werden, nicht nach politischen Zielen. Ebenso scheint es bald fast unmöglich, dass Sparkassen noch Gewinne an Kommunen oder eigene Sparkassenstiftungen ausschütten. Dafür wurden Sparkassen einst als regionale Geldinstitute des Staates etabliert. Die neuen rechtlichen Einengungen könnten dafür sorgen, dass künftig kaum noch ausgeschüttet wird. Solange die Banken nicht einen üppigen Eigenkapitalberg auf der hohen Kante haben, wird das Ausschütten kniffliger.

Die Chancen einer Novellierung müssen auch ganzheitlich angegangen werden. Die Versorgungsgarantie mit Bargeld im ländlichen Raum und ein Soll-Vorschrift die Geldautomaten durch neueste Sicherheitstechnik vor Sprengungen zu schützen, wären zeitgemäße Erneuerungen gewesen. Ebenso wäre es dienlich gewesen den öffentlichen Auftrag noch einmal neu zu definieren. Sparsinn, Vermögensbildung und Wirtschaftserziehung der Jugend mit einzubinden, wäre sinnvoll gewesen. So wie es zum Beispiel im Thüringer Sparkassengesetz gemacht wurde.“

AfD-Fraktion MV

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