Neue Schulabschlussverordnung: Weitere Reduzierungen?

Das Bildungsministerium plant eine neue Schulabschlussverordnung. Unter anderem kann neuerdings auf die schriftliche Abschlussprüfung in einem Fach verzichtet werden. Dazu erklärt der schulpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult:

„Berechnungsgrundlagen von Prüfungsnoten zu vereinfachen mag praktisch sein. Zu hoffen ist jedoch, dass damit nicht eine weitere Reduzierung der Anforderungen und die fortgesetzte Inflationierung der Benotungen einhergeht. Bei hohen Abbrecherquoten in Ausbildung und Studium können wir es uns schlicht nicht leisten, ungedeckte Schecks auszustellen.

Eine Absenkung der Anforderungen scheint sich jedoch anzudeuten, wenn bereits die Möglichkeit eingeräumt wird, dass Absolventen von Schulen auf eine schriftliche Prüfung in einem Hauptfach verzichten zu können, wenn vorher „sehr gute“ Leistungen nachgewiesen werden. Umso mehr stellt sich aber dann die Frage nach dem Warum.

Gerade wenn dies der Fall ist, möchte man doch meinen, dass sich selbige Schüler in Prüfungen beweisen, sich schriftlich in der Herausforderung bewähren und daran wachsen können. Es gilt, das Niveau zu sichern und zu steigern, anstatt es zu reduzieren. Wir werden die Auswirkungen der neuen Schulabschlussverordnung genau analysieren: beim Bürokratieabbau hat uns Frau Oldenburg an ihrer Seite, eine verdeckte Absenkung der Bildungsanforderungen ist mit der AfD-Fraktion aber gewiss nicht zu vereinbaren.“ 

AfD-Fraktion MV

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