In der heutigen öffentlichen Zeugenvernehmung des 1, Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum NSU und anderer rechtsextremer Netzwerke wurden heute zwei federführende Bundesanwälte angehört. Dazu erklärt Paul Timm, Obmann der AfD-Fraktion:
„Die beiden heutigen Zeugen, zwei gestandene Anklagevertreter des Generalbundesanwaltes, erläuterten beide übereinstimmend, dass der Nordkreuzkomplex juristisch umfangreich und strafrechtlich abschließend durch die Bundesanwaltschaft bearbeitet worden ist. Das Verfahren gegen die zwei Beschuldigten, einem verdienten Landespolizisten und einem damaligen Rechtanwalt, wurde mangels einer erkennbaren Absicht zur schweren staatsgefährdenden Straftat eingestellt. Es sind keine weiteren Verfahren anhängig. Ein Netzwerk oder eine Terrorgruppe konnte auch bei gründlicher Prüfung nicht festgestellt werden.
Die Absicht, politische Feinde zu beseitigen, konnte ebenso nicht bestätigt werden. Es ist im Hinblick auf die Tätigkeiten schließlich nicht verboten, zwei Paletten Klopapier zu lagern. Somit war aus Sicht der Bundesanwälte keine real weltliche Umsetzung zu erwarten gewesen. Ein Terrornetzwerk gab es auch nicht, lediglich einen Anfangsverdacht gegen zwei Personen. Dieser Verdacht konnte ebenso nicht erhärtet werden. Folgerichtig hat die Behörde das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Damit stellt für mich der sogenannte Nordkreuzkomplex keine reale Bedrohung oder Gefahr dar. Er ist somit nicht mehr als ein linksgrünes Hirngespinst, dass bis heute Kräfte bindet und von der Realität ablenkt. Der Terrorakt in Mannheim am vergangenen Freitag zeigt außerdem, von wem tatsächlich eine reale, tödliche Gefahr ausgeht: dem eingewanderten Islamismus und den offenen Grenzen. Deswegen sollte dieser Untersuchungsausschuss den Nordkreuzkomplex abschließen und sich anderen, relevanten Untersuchungsgegenständen zuwenden. Die Nebelkerze Nordkreuz lenkt von den eigentlichen Fragen zum NSU und der Rolle des Verfassungsschutzes ab.”