MV Schutzfonds: Verfassungswidriger Schattenhaushalt

Zur heutigen Verhandlung des Landesverfassungsgerichts über die AfD-Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:

„Wir haben geklagt, da wir der Meinung sind, dass der zweite Corona-Sonderhaushalt von Dezember 2020 gegen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse, haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze und gegen das Budgetrecht des Landtags verstößt. Der MV-Schutzfonds ist dafür geschaffen worden, coronabedingte Mehrausgaben zu finanzieren.

In der Realität werden dadurch aber Ausgaben getätigt, die kaum Bezug zur Pandemie haben und deshalb in den regulären Landeshaushalt gehören. In Hessen, wo es einen vergleichbaren Schattenhaushalt gab, hat der Staatsgerichtshof entschieden, dass dieser verfassungswidrig ist. Das ist beim MV Schutzfonds nicht anders, deshalb erwarten wir optimistisch die Entscheidung des Gerichts im November.“

AfD-Fraktion MV

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