In einer Kleinen Anfrage wollte der Abgeordnete Paul Timm unter anderem wissen, wie viele virtuelle Agenten das Landesamt für Verfassungsschutz in Chat-Gruppen und sozialen Netzwerken nutzt. Weiters wurde abgefragt, ob das Landesamt (extremistische) Gruppen in sozialen Netzwerken betreibt oder selbst erstellt hat. Die Antwort der Landesregierung verweist darauf, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage „im Hinblick auf Artikel 40 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten des Verfassungsschutzes nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann“. In der heutigen Befragung der Landesregierung fasste der Abgeordnete Paul Timm an den zuständigen Innenminister Christian Pegel nach. Dieser verwies weiterhin darauf, keine Antwort geben zu können. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Paul Timm:
„Die Landesregierung verwehrt hier erneut einem Mitglied des Landtages die vollständige Beantwortung einer Kleinen Anfrage. Eine gegebenenfalls notwendige Abwägung zwischen dem Abgeordnetenrecht auf Information und dem Geheimhaltungsrecht des Staates kann nicht darin bestehen, die Beantwortung gänzlich zu verweigern. Auch eine von mir heute geforderte abgeschwächte Antwort gemäß des Urteils in gleicher Sachlage vom Thüringer Verfassungsgerichtshof wäre hinreichend gewesen. Denn auch mein Fragerecht als Abgeordneter genießt Verfassungsrang. Da die Landesregierung auch auf weitere Nachfrage jegliche genauere Abwägung verweigert, werde ich den Rechtsweg beschreiten und das hiesige Landesverfassungsgericht für mein Informationsrecht anrufen.
Mit der Nicht-Beantwortung meiner Kleinen Anfrage schürt die Landesregierung den Verdacht, dass ein signifikanter Teil des hier im Land festgestellten Extremismus sprichwörtlich ‚hausgemacht‘ ist.“