Zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage* zur Informationsverfügbarkeit über Patienten im Rettungsdiensteinsatz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Die Landesregierung hat unfreiwillig das wohl ehrlichste Zeugnis ihrer Gesundheitspolitik ausgestellt. Während Ministerin Drese regelmäßig von Digitalisierung und moderner Versorgung spricht, steht es nun schwarz auf weiß: Im Rettungswagen gilt die bewährte SPD-Methode ‚Fragen Sie den Patienten – sofern er noch antworten kann.‘ Kann er das nicht, beginnt das medizinische Improvisationstheater. Dann hofft man auf Angehörige, einen zerknitterten Medikamentenzettel oder darauf, dass der Zufall heute Dienst hat. Willkommen im digitalen Musterland Mecklenburg-Vorpommern.
Nach fast drei Jahrzehnten SPD-Regierung sollte man meinen, wenigstens die lebenswichtigen Informationen eines Notfallpatienten könnten im Ernstfall verfügbar sein. Stattdessen: Keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur, keine technischen Systeme für Rettungskräfte, keine Erkenntnisse über die Nutzung digitaler Notfalldaten. Wenn die elektronische Patientenakte nun schon existiert, darf man erwarten, dass sie dort effizient genutzt werden kann, wo jede Minute zählt – im Rettungsdienst. Stattdessen bleibt ihr praktischer Nutzen im entscheidenden Moment aus. Aber keine Sorge, Probleme sieht die Landesregierung trotzdem keine.
Es mutet schon mehr als ignorant an, ernsthaft fehlende Mobilfunkabdeckung und offene Finanzierungsfragen als Erklärung dafür anzuführen, warum Rettungskräfte im Ernstfall keinen Zugriff auf lebenswichtige Patientendaten haben. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass entscheidende Notfalldaten im Einsatz nicht verfügbar sind, obwohl die technischen Möglichkeiten längst existieren. Das ist kein technisches Randproblem, sondern betrifft bei Patientenverfügungen die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen gerade in den existenziellsten Momenten seines Lebens.
Da drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob die Landesregierung den Artikel 1 des Grundgesetzes nur für eine Empfehlung hält. Wer zulässt, dass lebenswichtige Informationen aus organisatorischem Versagen oder politischer Untätigkeit im Ernstfall nicht verfügbar sind, wird diesem verfassungsrechtlichen Anspruch jedenfalls nicht gerecht. Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass die Landesregierung trotz dieses Offenbarungseids keinerlei Handlungswillen zeigt.
Für die AfD-Landtagsfraktion MV ist klar: Im Jahr 2026 ist ein solcher Zustand untragbar. Es geht nicht um technischen Luxus, sondern um Daten, die im Ernstfall unter Umständen über Leben und Tod entscheiden. Wir fordern eine moderne, praxistaugliche und datenschutzkonforme Digitalisierung des Gesundheitswesens.“
*Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes unter der Drucksache 8/6659