Lobbyistin bügelt gemeinsam mit Staatssekretär Petition zum Erhalt der Frühchenstation ab

Trotz massiven Protestes vor dem Berliner Reichstag und Warnungen des Chefs der Neubrandenburger Kinderklinik, Dr. med. Sven Armbrust, bleibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei seiner Meinung und steht weiterhin hinter der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Frühchenstation in Neubrandenburg zu schließen. Das Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss und ehemalige gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, gehörte dabei zu den vehementesten Befürwortern der Schließung. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

„Karin Maag war bis vor kurzem Beirat der Barmenia Krankenversicherungen und Beraterin der DaVita Medical Group. Damit ist sie ganz klar eine Lobbyistin und eben nicht unparteiisches Mitglied eines Bundesausschusses! Sie sieht den betrieb der Frühchenstation rein ökonomisch. Für sie sind die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns offenbar nur reine Zahlen. Die Bedeutung der Kindermedizin des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums für unser Flächenland ist ihr fremd. Karin Maag, als geborene Stuttgarterin, mag die Bedingungen im ländlichen Raum nicht kennen. Bevor sie die Schließung einer wichtigen medizinischen Infrastruktur befürwortet, sollte sie sich vor Ort ein Bild der Lage machen statt die Bürger zu bevormunden.

Besonders eklatant ist, dass die Möglichkeit der Landesregierung, ein Ausnahmerecht für das Klinikum zu schaffen, durch den Umstand konterkariert wird, dass die Krankenkassen, in diesem Fall die AOK, hier einvernehmlich zustimmen müssen. Damit wird dem monetären Ansatz viel mehr Gewicht beigemessen als dem Wohl der Patientinnen und Patienten! Qualität im medizinischen Bereich muss auch im ländlichen Raum funktionieren und der Erhalt dieser funktionierenden Struktur der Daseinsvorsorge in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern muss Priorität haben.

Jetzt ist entscheidend, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses diesen besonderen Fall richtig einordnen und die Mindestmengenregelung entsprechend im Gesetz anpassen lassen. Das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum hat klar den Beweis angetreten, dass diese Regelung so jedenfalls nicht Anwendung finden kann.“

AfD-Fraktion MV

Unsere Verantwortung sind die Bürger! Gemeinsam werden wir stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern. Für unser Land und unsere Kinder!

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