Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der energiepolitischen Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Petra Federau, hervorgeht, wurden durch den Betrieb des LNG-Terminals im Fährhafen Sassnitz-Mukran die maximal zulässigen Lärmimmissionen mehrfach und langandauernd deutlich überschritten. Zudem war die Mitte September erfolgte Verladung von 15.000 Kubikmetern Erdgas zur Weitervermarktung nach Schweden nicht von der erteilten Betriebsgenehmigung gedeckt. Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten zur Immissionsbelastung durch das LNG-Terminal im Fährhafen von Sassnitz-Mukran erklärt die energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Frau Petra Federau:
„Die Landesregierung musste auf Anfrage der AfD-Landtagsfraktion einräumen, dass beim Betrieb des neu errichteten LNG-Terminals auf Rügen die Immissionsrichtwerte für Lärm deutlich überschritten wurden – eine klare und nicht hinnehmbare Belastung für die Anwohner.
Grund dafür sei der lautstarke Einsatz einer so genannten Gas Combustion Unit (GCU), die aufgrund technischer Defekte und zur Abwehr eines betrieblichen Notstandes erforderlichen Druckmanagements mehrfach in Betrieb genommen werden musste. Der wiederholte Einsatz der Anlage zu den genannten Zwecken ist jedoch nicht statthaft und in diesem mehrmonatigen Umfang nicht durch die bestehende immissionsschutzrechtliche Genehmigung gedeckt. Die Auswertung der Lärmmessungen zeigt deutliche Überschreitungen der Lärmgrenzwerte auch in den Nachtstunden auf und bestätigt damit die Beschwerden der betroffenen Anwohner. Wir halten den Lärm für eine unzumutbare Belastung der Menschen in der Region – auch in gesundheitlicher Hinsicht.
Die LNG-Anlage leistet aufgrund ihrer geringen Auslastung kaum einen Beitrag zur Versorgungssicherheit Deutschlands, wie dies ursprünglich von den Befürwortern fälschlicherweise versprochen wurde. Wenn das Terminal keinen nennenswerten Beitrag zur deutschen Energieversorgung leisten kann, sind die mit dem Betrieb der Anlage verbundenen Belastungen und Gesundheitsrisiken für die Anwohner sowie die gravierenden Eingriffe in die Pflanzen- und Tierwelt nicht zu rechtfertigen.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Gesundheit sowie die Lebensqualität der Bürger in den Vordergrund zu stellen und der Deutschen Regas als Betreibergesellschaft den Einsatz der Gas Combustion Unit zukünftig zu untersagen und dieses Verbot dann auch konsequent durchzusetzen. Nur so können die Anwohner vor unzumutbaren Belästigungen durch tieffrequenten Lärm und den damit einhergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt werden.
An dieser Stelle muss auch das Gebahren der Veranwortlichen bei der Deutschen ReGas deutlich hinterfragt werden. Zum einen ist es entschieden zu kritisieren, dass mit dem Reload von Flüssigerdgas und der Vermarktung nach Schweden eine Änderung des Betriebes einhergeht, die durch die bestehende immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht gedeckt ist. Die Möglichkeit der Errichtung des Terminals beruht auf der Anwendung des LNG-Beschleunigungsgesetzes, dessen Zweck die Sicherung der nationalen Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Fernleitungsnetz ist. Die Voraussetzung des überragenden öffentlichen Interesses bezieht sich auf die sichere Gasversorgung Deutschlands; eine Weitervermarktung ins Ausland ist nicht erfasst.
Zum anderen stellt der wiederholte Einsatz der Gas Combustion Unit und die damit verbundenen massiven Lärmimmissionen eine vermeidbare erhebliche Lärmbelästigung dar. Schließlich hätten die Betreiber auf den Einsatz der GCU in Mukran verzichten können, wenn sie die bekanntermaßen defekte Anlage in einer Werft oder auf See reparierte hätte, statt sie in Mukran zu belassen. Das eigenmächtige Abweichen von der genehmigten Betriebsweise und die in Kauf genommene Schädigung der Anwohner werfen ein bezeichnendes Licht auf die Geschäftspraxis der Betreiber. Wir verurteilen dies auf das Schärfste und fordern die Einstellung aller Aktivitäten am Standort Mukran, sofern die Deutsche ReGas einen gesetzeskonformen Betrieb des LNG-Terminals nicht gewährleisten kann.“