LKA-Datenkauf wirft schwere Fragen auf

Nach Medienberichten soll das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern kommerzielle Standortdaten von Datenhändlern genutzt haben. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat daraufhin ein Prüfverfahren eingeleitet, da der Verdacht besteht, dass dabei rechtsstaatliche Kontrollmechanismen wie der Richtervorbehalt umgangen worden sein könnten. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion MV, Nikolaus Kramer:

„Sollte sich bestätigen, dass das LKA Mecklenburg-Vorpommern kommerzielle Standortdaten ohne eine eindeutige gesetzliche Grundlage genutzt hat, muss dieser Vorgang lückenlos aufgeklärt werden. Rechtsstaatliche Kontrollmechanismen dürfen nicht umgangen werden, gleichzeitig trägt die Landesregierung die Verantwortung dafür, dass Sicherheitsbehörden auf einer rechtssicheren Grundlage handeln können.

Die Anschläge auf dem Berliner Breitscheidplatz sowie der mutmaßlich linksextremistische Angriff auf die Berliner Versorgungsinfrastruktur haben deutlich gemacht, wie wichtig die frühzeitige Auswertung relevanter Informationen für die Gefahrenabwehr ist. Sicherheitsbehörden müssen schwere Straftaten, terroristische Bedrohungen und extremistische Angriffe wirksam bekämpfen können, dürfen dabei aber nicht in rechtlichen Grauzonen operieren.

Die Landesregierung ist deshalb aufgefordert, offenzulegen, auf welcher Rechtsgrundlage das LKA gehandelt hat und welche Erkenntnisse aus dem laufenden Prüfverfahren vorliegen. Sollte sich eine gesetzliche Regelungslücke bestätigen, muss diese unverzüglich geschlossen werden, damit Rechtsstaatlichkeit und wirksame Sicherheitsvorsorge gleichermaßen gewährleistet bleiben.“

AfD-Fraktion MV

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