Der Gesundheitsminister spricht sich für eine Umformulierung des in der Arzneimittelwerbung vorgeschriebenen Warnhinweises vor Risiken und Nebenwirkungen in eine geschlechterneutrale Fassung aus. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Der in männlicher Form verfasste Pflichttext ‚Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker‘ ist im Heilmittelwerbegesetz exakt so vorgeschrieben und kann nur mittels einer Gesetzesänderung umformuliert werden. Dazu besteht kein Anlass.
Denn die Benutzung des Maskulinums in Fällen, wo es nicht auf das konkrete Geschlecht einer Person ankommt, sondern wie hier eine ganze Berufsgruppe gemeint ist, ist in unserer Sprache seit Jahrhunderten üblich und wird lediglich von einer Minderheit aus ideologischen Gründen als Benachteiligung der Frau gesehen. Jedermann weiß, dass in den Arztpraxen und Apotheken Frauen stark vertreten sind und man muss schon vom Genderwahn befallen sein, um zu glauben, dass Arztinnen und Apothekerinnen bei dem Hinweis gedanklich ausgeschlossen würden.
Lauterbach sollte sich aktuell besser um die Beseitigung der Medikamentenmangellage kümmern als sich mit dem Kunstproblem einer gendergerechten Arzneimittelwerbung zu befassen.“