Landtagsabgeordneter Thomas de Jesus Fernandes setzt sich vor Landesverfassungsgericht durch – Ordnungsruf der Landtagspräsidentin wegen Äußerung zum Christopher Street Day war unrechtmäßig

Am 25. Juni 2025 äußerte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Thomas de Jesus Fernandes, im Rahmen einer Debatte „Rechte Bedrohung für queeres Leben – Schutz und Solidarität für den CSD, dass „Auf CSDs auch Pädophile ihre kranken Neigungen freien Lauf lassen“ könnten. Kritikpunkt war dabei zu keiner Zeit das ursprüngliche Anliegen des CSD, auf die Rechte homosexueller Menschen hinzuweisen, sondern die Tatsache, dass anlässlich dieser Paraden auch offen pädophile Gruppierungen ihre – mit Strafe bedrohten – Auffassungen kundtun und dies im Beisein von Kindern.

Den aufgrund dieser Äußerung ergangenen Ordnungsruf wollte der Abgeordnete daher nicht hinnehmen, weil man ihn absichtlich falsch verstanden hatte. Weil der Landtag unter Beteiligung aller übrigen Fraktionen seinen mit nochmaliger Begründung versehenen Einspruch geschlossen zurückwies, reichte er eine Organklage vor dem Landesverfassungsgericht ein, das ihm nun Recht gab. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Thomas de Jesus Fernandes:

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist für mich eine Genugtuung. Wenn es nicht mehr erlaubt wäre, auf öffentlich sichtbare Fakten hinzuweisen, dann wären wir nicht weit vom Gesinnungsparlament entfernt. Es spricht Bände, dass die übrigen Fraktionen entgegen der Faktenlage aus politischen Gründen meinen Einspruch gegen den Ordnungsruf abwiesen. Mir ging es darum, dass sich unter der Regenbogenfahne auch Pädophile und ihre Unterstützer versammeln und ihre Auffassungen öffentlich kundtun. Wer die Augen davor verschließt, duldet Pädophilie unter der Regenbogenfahne. Das zieht nicht nur die berechtigten Anliegen homosexueller Menschen in den Dreck, sondern gefährdet Kinder und mithin die Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft.“

AfD-Fraktion MV

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