Landesverfassungsgerichtsreform gekippt: Krachende Niederlage für die Regierungskoalition

Auf der heutigen Sitzung des Landtages wurde der Gesetzentwurf der Regierungskoalition und der Grünen zur Änderung der Verfassung und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes abgelehnt. Sowohl die AfD, also auch CDU und FDP stimmten dagegen, sodass keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kam. Der Gesetzentwurf sah vor, die Funktionsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts vor einer „Blockadegefahr“ bei der Wahl der Verfassungsrichter zu sichern. Zu diesem Zweck sollte mit einer Verfassungsänderung ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden, wonach letztlich die einfache Mehrheit statt der geltenden Zwei-Drittel-Mehrheit ausgereicht hätte. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Ich freue mich außerordentlich, dass dieser Gesetzentwurf erwartungsgemäß keine Mehrheit gefunden hat. Für die Regierungskoalition ist das eine krachende Niederlage.

Wenn man eine Blockadegefahr in die Verfassung hineininterpretieren will, dann besteht dieses latente Risiko seit über 30 Jahren, ohne dass bisher ein Änderungsbedarf gesehen wurde. Es geht also nicht um eine Änderung aus allgemeinen Erwägungen, sondern allein darum, die Beteiligungsrechte der AfD zu torpedieren.

Es gibt überhaupt keinen Grund, an dieser Zwei-Drittel-Mehrheit zu rütteln. Denn ihr liegt im Interesse einer ausgewogenen Besetzung des Landesverfassungsgerichts das Konsensprinzip zugrunde. Denn anders als bei einfacher oder absoluter Mehrheit ist dadurch weitgehend ausgeschlossen, dass die Richterbank mit einer einseitigen politischen Ausrichtung besetzt wird. Eine herbeifantasierte, die Wahl verhindernde Blockade würde nämlich nur eintreten, wenn die AfD oder eine andere Fraktion mit einer Sperrminorität sich einer Wahl von Verfassungsrichtern grundsätzlich verweigern würde. Die Zwei-Drittel-Mehrheit zwingt aber zum demokratischen Konsens und garantiert so am ehesten eine ausgewogene Besetzung.

Allerdings besteht die von den Antragstellern herbeigeredete Blockadegefahr tatsächlich. Denn das rot-rot-grüne Brandmauerkonzept führt dazu, von vornherein jeden von der AfD vorgeschlagenen Richter abzulehnen. Dieses Verhalten ist zutiefst undemokratisch und kann niemals den Grund liefern, zu seiner Absicherung die Verfassung zu ändern. Denn genau das wollen die Antragsteller. Sie zensieren gewissermaßen im Voraus das Wahlergebnis und wollen die sich aus der Wahl ergebenden verfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte der AfD unwirksam machen. Das stellt das Demokratieprinzip auf den Kopf.“

AfD-Fraktion MV

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