Anlässlich der Äußerungen des Richterbundes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Die Vorschläge des Richterbundes zur Änderung der Wahl der Verfassungsrichter sind als grobe Einmischung in die Politik und Parteinahme für das links-grüne Lager zurückzuweisen. Denn der Richterbund unter Führung seines auffällig aktiven Vorsitzenden Thielicke hat sich das Argument der rot-roten Koalition zu eigen gemacht, dass das Verfassungsgericht gegen Blockaden bei der Wahl der Verfassungsrichter abzusichern sei.
Nach der Verfassung werden die Richter mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gewählt. Dies erfordert einen breiten Konsens der Abgeordneten und soll zu einer ausgewogenen Besetzung der Richterbank führen. Auf diese Weise wurde bereits vor Jahren ein Richter, an dessen hervorragender Eignung keine Zweifel bestehen, auf Vorschlag der AfD in das Landesverfassungsgericht gewählt. Bei dem zu erwartenden Wahlergebnis ist davon auszugehen, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit ohne Stimmen der AfD nicht mehr zu erreichen sein wird.
Darin sehen die rot-rote Koalition und die Grünen ein Blockaderisiko, weil sie eine Mitwirkung der AfD strikt ablehnen. Damit stellen sie das Wahlergebnis und das Demokratieprinzip auf den Kopf und wollen die Verfassung so ändern, dass bei einem Nichtzustandekommen der Zwei-Drittel-Mehrheit das Verfassungsgericht drei Kandidaten vorschlägt, über die der Landtag dann mit einfacher Mehrheit abstimmt.
Das Blockadeproblem entsteht also nur dadurch, dass die Stimmen der AfD von vornherein sozusagen als toxisch ausgeschaltet werden sollen.
Indem der Richterbund die These von der Absicherung des Landesverfassungsgerichts vor Blockaden als legitimes Ziel bezeichnet, macht er sich die Argumentation der Antragsteller und deren Ziel, die Stimmen der größten Opposition faktisch auszuschalten, zu eigen. Das zeugt von einem für einen Richterbund merkwürdigen Verfassungsverständnis und ist geeignet, das Ansehen des Richterbundes als eine neutrale Institution zu schädigen. Wenn der Richterbund weiter als eine wichtige und unabhängige Institution ernst genommen und geachtet werden will, dann sollte er sich nicht in die aktuelle Politik einmischen und seine parteipolitische Neutralität bewahren.“