Landesregierung stellt Behauptung auf und betreibt dabei nur Augenwischerei

Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion sei Mecklenburg-Vorpommern rechnerisch bereits heute zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Allerdings kann die Landesregierung keinen einzigen Tag der Jahre 2020 bis 2022 nennen, an dem der Stromverbrauch durch die derzeit im Land installierten Windkraft-, Photovoltaik,- und Biomasseerzeuger mindestens gedeckt gewesen ist. Dazu erklärt die energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Petra Federau:

„Die Aussage von Frau Schwesig, unser Bundesland könne seinen Energiebedarf rechnerisch schon jetzt aus erneuerbaren Energien decken, ist Augenwischerei. Die ausschließliche Versorgung aus sogenannten erneuerbaren Energieträgern ist laut den Informationen, welche der Landesregierung vorliegen und laut den Informationen der Übertragungsnetzbetreiber entgegen anders lautender Behauptungen eben nicht gesichert. Wenn an einem Tag der Energiebedarf zu 200 Prozent gedeckt werden könnte, an einem anderen aber nur zu null Prozent, geht dies an den Anforderungen eines Stromnetzes vorbei und ist genau das Gegenteil von Energiesicherheit.

Denn bei dem Begriff ‚rechnerische Versorgung‘ geht es um die Angabe der Jahresarbeit – also der Energiemenge, welche über den Jahresverlauf, unabhängig von der sich zeitlich ändernden Leistung der Erzeuger, aufaddiert wird. Sie gibt also keinerlei Aufschluss darüber, wann im Jahresverlauf beispielsweise überhaupt keine Energie erzeugt wurde oder wann das Netz ausgeregelt werden musste. Und genau die Aspekte, die unsere Versorgung mit Elektroenergie 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche gewährleisten, lassen sich aus dieser Zahl nicht erkennen. Allenfalls, ob die erzeugte Energiemenge in der Summe ausgereicht hätte.“

Redaktioneller Hinweis:

Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56660/erzeugung_erneuerbarer_energien_in_mecklenburg_vorpommern.pdf

AfD-Fraktion MV

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