Zur geplanten Novellierung des Landeswassergesetzes erklärt der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens Schulze-Wiehenbrauk:
„Was die Landesregierung hier plant, ist nichts anderes als ein schleichender Angriff auf das Eigentum unserer Landwirte! Wer auf fünf Metern Gewässerrandstreifen Düngung, Pflanzenschutz und Bodenbearbeitung verbietet, enteignet die Bauern Stück für Stück. Aus produktiven Ackerflächen werden wertlose Brachstreifen – das ist keine Umweltvorsorge, sondern Planwirtschaft durch die Hintertür. Die Landesregierung zeigt einmal mehr ihr tiefes Misstrauen gegenüber unseren Landwirten. Statt auf Kooperation und Fachwissen setzt sie auf Kontrolle, Verbote und staatliche Bevormundung. Wer großflächige Entwicklungszonen ohne jede Notwendigkeitsprüfung ausweisen kann, stellt das verfassungsmäßig geschützte Eigentum nach Artikel 14 Grundgesetz offen in Frage.
Wasserentnahmeentgelte, neue Berichtspflichten und weitere Auflagen treiben die Kosten für Tierhalter und Ackerbauern in die Höhe. Damit werden die ländlichen Räume überfordert, während die Landesregierung sich in Schönwetterparolen flüchtet, so auch die Meinung der anzuhörenden Experten im heutigen Agrarausschuss.
Das ist weder ökologisch noch sozial verantwortbar, sondern schlicht realitätsfern. Die AfD-Fraktion steht fest an der Seite unserer Bauern! Dieses Wassergesetz gehört vollständig überarbeitet. Wir brauchen eine Politik, die Nutzung, Schutz und Eigentum miteinander in Einklang bringt – nicht eine, die unsere Landwirte enteignet, gängelt und misstrauisch überwacht.“