Land muss einspringen: Belange der Gehörlosen und Taubblinden drohen unter den Tisch zu fallen

Kommende Woche wird im Sozialausschuss die Anhörung zur „Situation und Teilhabe der Gehörlosen in Mecklenburg-Vorpommern“ stattfinden. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

„Die Stellungnahmen lassen Aufhorchen und bestätigen unsere Kritik an der Landesregierung im Umgang mit Gehörlosen und Taubblinden. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) spart eine Besserung im privaten Bereich aus. Für die täglichen Hürden des Lebens wie ehrenamtliche Tätigkeiten, Politik, Elterngespräche in Schulen und Beratungsgespräche wie etwa bei Banken haben Betroffene keine landesseitige Unterstützung.

Das ist ein klarer Arbeitsauftrag an das Sozialministerium, für die Gehörlosen und Taubblinden im Land tätig zu werden. Wir fordern Frau Drese auf, schnellstmöglich einen ausreichend finanzierten Spielraum für die Förderung dieser Mitbürger und endlich die Basis für einen Landesgehörlosengeld zu schaffen, wie es die AfD-Fraktion seit der vergangenen Legislaturperiode gefordert hat. Wenn der Bund die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) mit Gebärdensprachkompetenz streicht, muss das Land bei Beratungsangeboten für Gehörlose und Taubblinde einspringen.

Eine Unterstützung durch Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher ist lediglich auf Antrag bei besonderen Anlässen wie etwa eine Taufe oder eine Hochzeit möglich. Diese bürokratische Hürde, verbunden mit langen Bearbeitungszeiten, legt den betroffenen noch mehr Steine in den Weg. Man muss klar von einer Versorgungslücke sprechen. Ein Anspruch auf Gebärdendolmetscher für Behördengänge muss eine Selbstverständlichkeit in unserem Land sein.“

AfD-Fraktion MV

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