Kracher-Urteil gegen den ÖRR: Bundesverwaltungsgericht stellt Zahlung des Rundfunkbeitrages unter Bedingung ausgewogener Berichterstattung

Zu dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in der Sache Bürgerin gegen ÖRR-Zwangsbeitrag erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

„Kein Rundfunkbeitrag für einseitige Berichterstattung!

Der Bürger darf die Zahlung des Zwangsbeitrags unterlassen, wenn der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk seine Pflicht zur ausgewogenen Berichterstattung nicht erfüllt.

Dieses glasklare Kracher-Urteil zugunsten gesellschaftlicher Breite und Meinungsvielfalt sprach heute das Bundesverwaltungsgericht. Es hob damit zwei anderslautende Urteile von Vorinstanzen auf. Dass die Klägerin – die ihr anhaltendes Störgefühl wegen des Zwangsbeitrags zum Zwecke linker Meinungsmache und linker Medienkartelle nicht los wurde – diesen Klagemarathon durchhielt, ist beeindruckend. Die AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern dankt ihr dafür, mit Zivilcourage dieses Meilenstein-Urteil für unparteiische Berichterstattung erstritten zu haben.

Dass das Bundesverwaltungsgericht die Verhandlung dieser Sache übernahm, lag in seinem Ermessen. Es stellt sich seiner Verantwortung und der Brisanz der Konflikte, die der ÖRR in unsere Gesellschaft trägt und ihr aufbürdet. Fake news und Kampagnen linker Spindoktoren zu Corona, Klima u.a. gehörten und gehören dazu.

Mit sofortiger Wirkung bedeutet das, dass jeder Bürger die Zahlung des Zwangsbeitrages einstellen kann, wenn ein Gericht das ÖRR-Programm so beurteilt, dass es ’seinen gesetzlichen Auftrag‘ zur ausgewogenen Berichterstattung im Interesse aller Bürger und der vollen Breite der Gesellschaft nicht erfüllt.

Überparteilichkeit als Voraussetzung, bedingungsloser ÖRR-Zwangsbeitrag rechtsstaatlich abgeschafft: ein wichtiger und richtig guter Tag für Deutschland!“

AfD-Fraktion MV

Unsere Verantwortung sind die Bürger! Gemeinsam werden wir stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern. Für unser Land und unsere Kinder!

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