Auf der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses mit dem TOP Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen wurden erstaunliche Zahlen eingeräumt. Mit Stand vom 31.05.2023 wurden gerade einmal 2.304 sogenannte Pakete eingereicht. 29.214 seien noch ausstehend. Bisher wurden lediglich 145 Einzelfall-Fristverlängerungen beantragt. Stand heute wurden nur im Rahmen von Paket 1 exakt 162 von 2.085 eingereichten Paketen abschließend geprüft und beschieden. Beim Paket 2 sind noch keine abschließende Prüfung und Bescheiderlass möglich. Dazu erklärt der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Noch drei Wochen und zehntausende Abrechnungen fehlen. Eine vollständige Einreichung aller ausstehenden Pakete bis zum Fristende 30.6.2023 wird ja selbst von der Landesregierung nicht erwartet. Die Einzelfall-Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 ist zwar möglich, obliegt aber konkreten Bedingungen und wurde kaum genutzt. Zum Coronahilfen-Hickhack gesellte sich das Grundsteuer-Wirrwarr. Nebenbei brachte die Energiekrise ein Steuergesetze-Klein-Klein. Vielleicht sollte sich die Landesregierung endlich eingestehen, dass Steuerberater, Unternehmer und Finanzverwaltung am Ende ihrer Kräfte sind. Es sind einfach keine Kapazitäten da, um dies alles zu bearbeiten.
Es ist völlig fahrlässig, dass bisher seitens der Landesregierung noch nicht interveniert wurde. Will man wegen fehlender Zeit und nicht möglicher Mitwirkung nun zehntausende Rückforderungen stellen? Dabei steht auch die Regierung und das Landesförderinstitut bei den Fachleuten in der Kritik. Unklare Definitionen und Prozesse lassen selbst erfahrene Steuerberater ratlos auf den Fachtagungen zurück. Alle müssen genug Zeit haben die Abrechnungen sauber und für alle gleich fair zu gestalten. Sonst wird es peinlich für den Staat. Deshalb muss dringend eine Fristverlängerung bis zum Ende Juni nächsten Jahres her. Der Antrag dazu steht im Plenum an.“