Klingbeils gefährliches Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Der Bürger darf nicht zum General-Verdächtigen werden

Organisierte Kriminalität und Geldwäsche müssen konsequent bekämpft werden, ja. Doch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil geht mit seinen Plänen zur erleichterten Vermögensabschöpfung einen rechtsstaatlich gefährlichen Weg und damit deutlich zu weit. Der Staat darf Bürger nicht faktisch dazu zwingen, die Rechtmäßigkeit ihres Eigentums zu beweisen. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

„Die AfD-Fraktion, auch in Mecklenburg-Vorpommern warnt vor einem Paradigmenwechsel zulasten rechtschaffener Bürger. Wenn Vermögenswerte auch ohne vorherigen Nachweis einer konkreten Straftat sichergestellt werden können, droht aus der Unschuldsvermutung eine Rechtfertigungspflicht zu werden. Wer über Jahrzehnte Vermögen aufgebaut, Bargeld gespart, Gold gekauft oder Schmuck, Fahrzeuge und Immobilien geerbt hat, darf nicht deshalb unter General-Verdacht geraten, nur weil alte Herkunftsnachweise fehlen.

Statt immer neue Eingriffsbefugnisse zu schaffen, müssen Zoll und Strafverfolgungsbehörden endlich personell, technisch und organisatorisch in die Lage versetzt werden, tatsächliche Geldwäsche und organisierte Kriminalität konsequent zu verfolgen.

Für die AfD-Fraktion ist die Grenze eindeutig: Kriminellen das Vermögen nehmen, ja. Rechtschaffene Bürger unter General-Verdacht stellen, ganz klar nein. Der Staat muss die illegale Herkunft beweisen, nicht der Bürger die Legalität seines Eigentums.“

AfD-Fraktion MV

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