Anstelle des Tatorts strahlte am gestrigen Sonntag um 20:15 Uhr die ARD die Sondersendung „Kinder stören“ aus. Darin wurde unter anderem die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz gefordert, die Auswirkungen des Klimawandels auf Kinder angesprochen, der Individualverkehr kritisiert, rechtspopulistische Tendenzen angeprangert und die Auswirkungen der Coronamaßnahmen auf die Kindergesundheit kritisiert. Dazu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Petra Federau:
„Das Endzitat der Sendung stimmt: Deutschland ist alles andere als ein Kinderparadies. Frühsexualisierung und Frühpolitisierung in Kitas und Schulen, Hormonbehandlungen ohne Einverständnis der Eltern, Masturbationsanweisungen oder die Forderung nach vereinfachten Abtreibungen sind alles andere als kinderfreundlich.
Die Rechte von Kindern werden durch deren Eltern wahrgenommen, dies garantiert der verfassungsrechtliche Schutz der Familie. Wenn die ARD aber von ‚Kinderrechten‘ redet, meint sie damit, dass der Staat Kinderrechte gegen die Eltern durchsetzen kann – also die Aufhebung der Elternrechte. Kinder sind keine Erwachsenen mit geschlossenem Weltbild, freiem Willen und gefestigtem Charakter. Kinder sind wankelmütig, beeinflussbar und brauchen liebevolle Führung durch ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten. Alles Weitere regelt die bereits existierende Rechtsprechung.
Kinderrechte im Grundgesetz bedeuten in ihrer realen Konsequenz mehr Zugriffsrechte des Staates auf die Kindererziehung und nicht mehr Abwehrrechte gegen diesen. Daher ist die Forderung grundsätzlich abzulehnen! Dass die ARD zur besten Sendezeit ein derartiges Propagandastück ausstrahlt, dürfte nicht zufällig sein: Diejenigen Parteien, welche das System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks stützen und ihren Nutzen daraus ziehen, sehen in den kommenden Wahlen ihre Felle davonschwimmen.“