Zur Gründung eines muslimischen Dachverbandes in Mecklenburg-Vorpommern und den Gesprächen mit Kultusministerin Bettina Martin (SPD) erklärt der religionspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider:
„Das Grundgesetz ist eindeutig: ‚Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet‘. Dieser Schutz gilt selbstverständlich auch für Muslime. Doch aus dem Recht auf Religionsausübung lässt sich kein Anspruch auf Staatsverträge, Sonderrechte oder öffentliche Finanzierung ableiten.
Der Versuch der SPD, islamische Verbände auf eine Stufe mit den christlichen Kirchen zu stellen, ist mehr als kritisch zu sehen. Verbände wie etwa die DITIB sind vom Ausland finanziert und gesteuert, insbesondere aus der Türkei. Eine klare Abgrenzung zu Islamisten ist oftmals kaum vorhanden. Wer solchen Strukturen offizielle Anerkennung gibt, öffnet dem politischen Islam die Türen und verschafft diesem Legitimation. Daran ändert auch ein dem westlichen Wertekanon angepasster und ‚stiller‘ Islamverband nichts: Am Ende gilt gleiches Recht für alle.
Wir sehen zudem, dass Konflikte, die in islamisch geprägten Herkunftsländern schwelen, längst in unsere Städte importiert wurden: Sunniten gegen Schiiten, Türken gegen Kurden, interne religiöse Rivalitäten und Antisemitismus. Anstatt solche Parallelgesellschaften durch Kooperationsverträge noch zu verfestigen, müsste die Landesregierung sie eindämmen. Die AfD hält fest: Der Islam mag hierzulande praktiziert werden – aber der politische Islam gehört nicht zu Deutschland, weil er in weiten Teilen weltanschaulich und kulturell diametral unserer westlichen Kultur und unserem Wertefundament gegenübersteht. Der Staat muss die Religionsfreiheit schützen, aber zugleich verhindern, dass unter diesem Deckmantel politische und ausländische Einflussstrukturen Fuß fassen. Wir lehnen deshalb Staatsverträge mit islamischen Verbänden entschieden ab. Mecklenburg-Vorpommern braucht keine islamischen Sonderrechte, sondern eine klare Orientierung an unserer deutschen Leitkultur und am Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“