Karlsruhe bestätigt abgesenkte Asyl-Leistungen: Jan-Phillip Tadsen fordert maximalintensive Umsetzung des Sachleistungsprinzips in MV

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat laut BILD-Zeitung entschieden, dass Asylbewerber und geduldete Personen in der Anfangsphase ihres Aufenthalts keinen Anspruch auf die vollen Sozialhilfeleistungen haben. Geklagt hatte eine geduldete Frau, die nach dem Umzug in eine eigene Wohnung höhere Leistungen auf Sozialhilfe-Niveau gefordert hatte. Die Karlsruher Richter wiesen das zurück: Der Staat darf bei einem unsicheren und vorübergehenden Aufenthalt geringere Leistungen ansetzen.

Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Jan-Phillip Tadsen:

„Das Urteil aus Karlsruhe ist ein Signal der Vernunft, da es die rechtliche Unterscheidung nach Aufenthaltsstatus noch einmal klarstellt.

Es ist zugleich eine weitere Chance, das Bewusstsein für einen notwendig handlungsfähigen Staat zur Lösung der Migrationskrise zu heben. Wenn das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt, dass reduzierte Leistungen verfassungskonform sind, ist das ein Weckruf für eine Migrationswende in Mecklenburg-Vorpommern! Wir fordern die Landesregierung auf, diesen rechtlichen Spielraum über eine maximalintensive Nutzung des Sachleistungsprinzips umzusetzen.

Großzügige Bargeldauszahlungen in Mecklenburg-Vorpommern wirken weiterhin wie ein Magnet für illegale Migration. Diesen Pull-Faktor gilt es auf Landesebene zu beenden. Die Devise muss lauten: Sachleistungen statt Bargeld, um Missbrauch und den Abfluss von deutschen Steuergeldern in die Herkunftsländer vollständig zu unterbinden. Wer Schutz sucht, erhält Unterkunft, Nahrung und Kleidung – Geld gehört explizit nicht dazu!

Gleichzeitig zeigt der in Karlsruhe verhandelte Fall einer abgelehnten, aber geduldeten Person das Kernproblem unserer Asylpolitik: Die dysfunktionale Aufenthaltsbeendigung. Ausreisepflichtige Personen müssen unser Land verlassen, anstatt über jahrelange Duldungsschleifen am Ende noch höhere Sozialleistungen einzuklagen. Im anstehenden Plenum fordern wir die Landesregierung erneut auf, geltendes Recht durchzusetzen und die Ausreisepflicht in Mecklenburg-Vorpommern endlich konsequent anzugehen.

In Zeiten wachsender Verteilungskämpfe auf kommunaler Ebene ist es zwingend erforderlich, Maßnahmen zur Entlastung des Landeshaushalts migrationspolitisch zu denken. Falsche Anreize müssen abgebaut, Abschiebungen forciert und der Schutz unserer Sozialsysteme zur Priorität erklärt werden. Frau Schwesigs mangelnde Distanzierung von der realitätsfernen Arbeitsministerin Frau Bas zeigt, dass die Landesregierung dieser Aufgabe genauso konzept- wie willenlos gegenübersteht.“

AfD-Fraktion MV

Unsere Verantwortung sind die Bürger! Gemeinsam werden wir stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern. Für unser Land und unsere Kinder!

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