Kampf für unser Erbe: Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern muss Verfassungsrang bekommen

Der heute in erster Lesung im Schweriner Landtag verhandelte Gesetzesentwurf auf Änderung der Landesverfassung, hat zum Inhalt, den Denkmalschutz als konkretes Staatsziel in die Verfassung des Landesverfassung aufzunehmen. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thore Stein:

„In der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Artikel 16 Absatz 1, steht der klare Auftrag, unsere einzigartige Kultur zu bewahren und zu fördern. Dennoch fehlt das konkrete Staatsziel In Hinblick auf den Erhalt unserer Denkmäler, was eine dringend zu schließende Lücke in unserer Verpflichtung zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes darstellt.

Die für den Ostseeraum prägende Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns wird zunehmend in ihrem Erhalt bedroht, nicht zuletzt durch den radikalen Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber auch durch Gleichgültigkeit und Geschichtsvergessenheit im Glauben an die Moderne und ihre zumindest in baulicher Hinsicht oftmals nur vermeintlichen Errungenschaften.

Insbesondere die baulichen Denkmäler sind nicht nur Zeugnisse vergangener Zeiten, sondern auch Quellen der Inspiration, der Bildung und der Erkenntnis über einen Ewigkeitsanspruch von Architektur und menschlichen Schaffens. Diese gilt es zu schützen und zu bewahren, und genau dies muss ein klar definiertes Staatsziel sein.

Der jährliche Bericht zur Denkmalpflege verdeutlicht, dass das Land nicht ausreichend Ressourcen bereitstellt, um diesem Erbe gerecht zu werden. Dies ist inakzeptabel!

Es ist an der Zeit, eine starke und leidenschaftliche Stimme für den Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu erheben. Mit der Vorlage unseres Gesetzentwurfes fordern wir die rot-rote Landesregierung auf, die Bedeutung dieses Erbes anzuerkennen und das Engagement zur Erhaltung deutlich zu steigern.“

AfD-Fraktion MV

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