Justiz in MV ist belastet, aber nicht wesentlich überlastet

DIE WELT berichtet heute unter der markigen Überschrift „Über eine Million offener Strafverfahren – Freilassung von Mord-Verdächtigen die Folge“ und bezieht sich dabei auf Aussagen des Bundesgeschäftsführers des Deutschen Richterbundes.

Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Horst Förster:

„Diese Hiobsbotschaft darf so nicht stehen bleiben. Es ist richtig, dass die Justiz stark und teilweise überlastet ist. Dies ist allerdings regional verschieden und hat unterschiedliche Gründe, die nur teilweise an zu wenig Richtern und Staatsanwälten liegen. Der Personalbedarf und damit die zumutbare Belastung beziffern sich nach einem festgelegten, sich an den einzelnen Fallarten orientierenden Bemessungssystem. Danach und nicht nach den Rückständen ist die Belastung objektiv zu bemessen. Für Mecklenburg-Vorpommern kann jedenfalls – den Zahlen für die ordentliche Justiz folgend – keine wesentliche Überlastung angenommen werden.

Rückstände entstehen nicht nur durch fehlende Richter, sondern in der Praxis zuvorderst durch ein unterschiedliches Erledigungsverhalten – auch innerhalb der Gerichte. So kann es sein, dass bei gleicher Belastung der eine Richter ein aufgeräumtes Dezernat hat, während der andere sich ausgesprochen überlastet fühlt.

Ein wichtiger Grund dafür ist die Richterliche Unabhängigkeit, die für den Rechtsstaat von elementarer Bedeutung ist und Verfassungsrang hat. Sie bedeutet für die Praxis aber auch, dass der Richter nicht an Dienststunden gebunden ist und die Dienstaufsicht ihm nicht vorschreiben kann, wann er was zu erledigen hat. Richtig verstanden bedeutet diese Unabhängigkeit kein Privileg, sondern Pflicht und Verantwortung gegenüber dem Staat und seinen Bürgern. Zur Realität gehört, dass diese Unabhängigkeit unterschiedlich aufgefasst und gelebt wird. Dieser Umstand hat eine unmittelbare Auswirkung auf das, was liegen bleibt.

Für die Praxis muss Priorität haben, dass Schwerverbrecher oder gar Mord-Verdächtige niemals wegen der Überschreitung der 6-monatigen regelmäßigen Höchstfrist aus der Untersuchungshaft entlassen werden dürfen. Das dürfte für die meisten Richter und Staatsanwälte ein absolutes Tabu sein. Dafür müssen weniger schwerwiegende Fälle zurücktreten oder es muss zur Bewahrung des Rechtsstaats überobligationsmäßig gearbeitet werden. Überlastung ist für derartige Ausreißer keine Rechtfertigung! Vergleichbar mit Ärzten in einer Klinik, die wegen Überlastung keine Blinddärme platzen lassen dürfen. So einfach ist das.

Zumal dem rechtstreuen Bürger ein Gedanke kommt: Dieselbe Justiz, die wegen Fristversäumung Mordverdächtige laufen lässt, bindet Kräfte und verliert gelegentlich Maß und Mitte bei der Verfolgung von Meinungsverbrechen.“

AfD-Fraktion MV

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