Islamist Yamen A: Nach Entlassung muss Rückführung erfolgen!

Der Bundesgerichtshof hat eine vorzeitige Entlassung des zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten Terroristen Yamen A. abgelehnt. Die AfD-Fraktion im Landtag hatte im Oktober gefordert, dass schwere Straftäter und Gefährder abgeschoben werden müssen. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Jan-Phillip Tadsen:

„Die Umsetzung der schrecklichen Pläne von Yamen A. hätten zu einem furchtbaren Terroranschlag in Schwerin oder in einer anderen Stadt führen können. Nur mit der Hilfe ausländischer Geheimdienste konnte dies damals verhindert werden. Die Lehre hieraus ist offensichtlich: Aufenthaltspolitik ist immer auch Sicherheitspolitik!

Im letzten Oktober-Plenum hatten wir einen Antrag zur Rückführung von syrischen Gefährdern und schweren Straftätern eingebracht. Angesichts der absehbaren Entlassung des Yamen A. und seiner nicht abgelegten dschihadistischen Einstellung muss der Rechtsstaat endlich konsequent auftreten. Die Landesregierung muss sich dringend dafür einsetzen, dass Gefährder wie Yamen A. keine Zukunft mehr in Deutschland haben!“

AfD-Fraktion MV

Unsere Verantwortung sind die Bürger! Gemeinsam werden wir stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern. Für unser Land und unsere Kinder!

KONTAKT