Horst Förster zum Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Corona-Haushalt

Die Äußerungen des Finanzministers Dr. Geue und des finanzpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion Tilo Gundlack, wonach das Landesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des MV-Schutzfonds bestätigt habe, sind schlicht falsch. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Horst Förster berichtigt:

„Der Finanzminister verkündet, das Gericht habe entschieden, dass die Kreditaufnahme von insgesamt 2,85 Milliarden Euro kein Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse sei. Das ist falsch. Das Gericht hat lediglich entschieden, dass diese Frage in der vorliegenden Klageart nicht zur Entscheidung gestellt werden konnte. Noch weniger hat das Gericht den Vorwürfen „widersprochen, dass es teilweise keinen Zusammenhang gäbe zwischen Pandemie und den kreditfinanzierten Maßnahmen und dass die Haushaltsgrundsätze nicht eingehalten worden seien“. Auch hierüber ist aufgrund der geschilderten Klagekonstellation überhaupt nicht entschieden worden.

Sowohl der Finanzminister und noch mehr der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion tun nun so, als sei die Sache damit erledigt. Dabei unterschlagen Sie aber, dass die Klage der AfD-Fraktion und ihrer Abgeordneten in einem wesentlichen Punkt durchaus erfolgreich war. Tatsächlich geurteilt hat das Gericht nämlich, dass eine Fortgeltung der Kreditermächtigung über den Doppelhaushalt 2020/2021 hinaus rechtswidrig ist. Das bedeutet im Klartext, dass sich die Landesregierung nicht weiter aus dem MV-Schutzfonds bedienen kann.“

AfD-Fraktion MV

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